Frühintervention(FI), Beratung + Begleitung = Arbeitsplatzerhalt

Support von Sozialversicherungsanstalten und IV-Stellen, Versicherungen, Case Management und BGM bei der Fallbetreuung im Rahmen der Frühintervention, Beratung und Begleitung zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Reintegration am Arbeitsplatz. In einem praxisnahen ersten Schritt werden mit der Arbeitsplatzanalyse die vom Arbeitsplatz ausgehende Belastung, sowie die auf die versicherte Person wirkende Beanspruchung, evaluiert. Im Gespräch mit der versicherten Person sowie weiteren Anspruchsnehmern werden die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen geklärt. Daraus resultieren Empfehlungen zur Anpassung des Arbeitsplatzes bezüglich Mobiliar, Hilfs- und Arbeitsmitteln, Empfehlungen zur Anpassungen der Arbeitsorganisation oder die Planung einer gezielten weiterführenden Begleitung “ErgoCoaching”.

 
 
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1. Fallvorbereitung

  • Telefonische Vorbesprechung des Falles mit Auftraggeber

  • Aktenstudium

  • Offertstellung mit Definition des Kostenrahmens (je nach Arbeitsplatzart variiert der Aufwand)

  • Kontaktaufnahme mit versicherter Person und/oder Ansprechperson beim Arbeitgeber

  • Terminvereinbarung

 
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2. Erstbesuch

  • Kurzanamnese und Standortbestimmung

  • Miteinbezug von Ansprechpersonen und/oder Vorgesetzten

  • Erfassen von fallbezogenen Bewegungsabläufen und Körperhaltungen

  • Arbeitsplatzanalyse und -beratung

  • Evaluation von Mobiliar und Arbeits- und Hilfsmitteln

  • Unterstützung bei der Organisation von Testmaterial / Material

  • detaillierter Bericht zur Arbeitsplatzanalyse mit Empfehlungen

 
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3. Folgebesuche

  • Nachkontrolle am Arbeitsplatz, Wirkungsüberprüfung der Massnahmen

  • weiterführende Beratung und Begleitung: “ErgoCoaching”

  • Anleitung von auf die versicherte Person zugeschnittene Trainingseinheiten, Bewegungsübungen und -abläufe

  • Wirkungsüberprüfung des Trainingsverlaufes

  • Selektion von ergänzenden Therapiegebieten und weiterführenden Massnahmen

  • detaillierter Bericht zu jedem Folgebesuch

 
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4. Auswertung

  • Nachbearbeitung mit versicherter Person

  • Schlussbericht mit weiterführenden Empfehlungen

  • Nachbesprechung mit Auftraggeber

  • Fallabschluss

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